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18.14 Schäden der unteren Gliedmaßen
Beine
Verlust beider Beine im Oberschenkel
Verlust eines Beines im Oberschenkel und eines Beines im
Unterschenkel
Verlust eines Beines und Armes
Verlust eines Beines im Hüftgelenk oder mit sehr kurzem
Oberschenkelstumpf..
Unter einem sehr kurzen Oberschenkelstumpf ist ein Stumpf zu verstehen, der eine
gleiche Funktionseinbuße wie der Verlust des Beines im Hüftgelenk bedingt. Das ist
immer dann der Fall, wenn die Absetzungsebene in Höhe des Trochanter minor liegt.
Verlust eines Beines im Oberschenkel (einschließlich Absetzung
nach Gritti)
Notwendigkeit der Entlastung des ganzen Beines
(z.B. Sitzbeinabstützung)..
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei genügender
Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke
Notwendigkeit der Entlastung eines Unterschenkels
(z.B. Schienbeinkopfabstützung)
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei ungenügender
Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke
Verlust beider Beine im Unterschenkel..
bei einseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen
bei beidseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen
Fuß
Teilverlust eines Fußes, Absetzung
nach Chopart
einseitig, mit Fußfehlstellung
nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp
einseitig, mit Fußfehlstellung
Zehen
Verlust einer Großzehe mit Verlust des Köpfchens des
I. Mittelfußknochens
Verlust der Zehen II bis V oder I bis III
Verlust aller Zehen an einem Fuß
Verlust aller Zehen an beiden Füßen
Versteifung aller Zehen eines Fußes
Versteifungen oder Verkrümmungen von Zehen außer der
Großzehe
Versteifung der Großzehengelenke
in ungünstiger Stellung
(z.B. Plantarflexion im Grundgelenk über 10°).
Versteifung beider Hüftgelenke je nach Stellung
Versteifung eines Hüftgelenks
in günstiger Stellung
Die Versteifung eines Hüftgelenks in leichter Abspreizstellung
von ca. 10°,
mittlerer Drehstellung und leichter Beugestellung gilt als günstig.
in ungünstiger Stellung
Ungünstig sind Hüftgelenkversteifungen in stärkerer Adduktions-, Abduktionsoder
Beugestellung.
Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke
geringen Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-10-90 mit entsprechender
Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit).
mittleren Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-30-90 mit entsprechender
Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit).
stärkeren Grades
Hüftdysplasie (einschließlich sogenannte angeborene Hüftluxation)
für die Dauer der vollständigen Immobilisierung
danach bis zum Abschluss der Spreizbehandlung
Anschließend und bei unbehandelten Fällen
richtet sich der
GdS nach der Instabilität und der Funktionsbeeinträchtigung.
Lockerung des Kniebandapparates
unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit
Versorgung mit einem Stützapparat,
je nach Achsenfehlstellung
Bewegungseinschränkung im Kniegelenk
geringen Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90))
einseitig
mittleren Grades
(z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)
einseitig
stärkeren Grades
einseitig
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae
Stadium II – IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen,
einseitig
ohne Bewegungseinschränkung
mit Bewegungseinschränkung
Teilverlust oder Pseudarthrose des Wadenbeins
Sprunggelenk
Versteifung des oberen Sprunggelenks in günstiger Stellung
(Plantarflexion um 5° bis 15°)
Versteifung des unteren Sprunggelenks in günstiger Stellung
(Mittelstellung)
Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenks
Bewegungseinschränkung im oberen Sprunggelenk
mittleren Grades (Heben/Senken 0-0-30)
Bewegungseinschränkung im unteren Sprunggelenk
Klumpfuß je nach Funktionsstörung
Andere Fußdeformitäten
ohne wesentliche statische Auswirkungen (z.B. Senk-Spreizfuß,
Hohlfuß, Knickfuß, auch posttraumatisch).
mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung)
geringen Grades
stärkeren Grades..
Narben nach größeren Substanzverlusten an Ferse und Fußsohle
mit geringer Funktionsbehinderung
mit starker Funktionsbehinderung
Nervenausfälle (vollständig)
N. cutaneus femoralis lat..
N. ischiadicus
proximal
distal (Ausfall der Nn. peronaeus communis und tibialis).
N. peronaeus communis oder profundus..
N. peronaeus superficialis.
N. tibialis..
Trophische Störungen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Teilausfälle der genannten
Nerven sind entsprechend geringer zu bewerten.
Völlige Gebrauchsunfähigkeit eines Beines